Ausschließlich personenbezogene Daten und deren Verarbeitung sind Gegenstand des Datenschutzes.
Gemeint sind damit Informationen, die sich
auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen – also alle
Identifikationsmerkmale einer bestimmten Person.
Unter Umständen können auch vermeintlich nicht eindeutig einer Person zuzuordnende Merkmale wie Initialen zur Identifizierung beitragen – etwa, wenn es nur eine Person mit ebenjenen Initialen gibt. Auch pseudonymisierte Daten sind daher im Sinne der DSGVO personenbezogene Daten und ebenso schützenswert.
Für die Erhebung personenbezogener Daten muss die Einwilligung der Betroffenen bzw. gesetzlicher Vertreter oder Betreuer eingeholt und dokumentiert werden – in der Regel über den Behandlungsvertrag. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres müssen alle Erziehungsberechtigten einwilligen. Danach gelten Jugendliche laut DSGVO als einwilligungsfähig.
Informationen, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person beziehen.
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Denken Sie bei Beispielen auch an indirekte Identifikatoren wie Berufsbezeichnungen in kleinen Teams oder einmalige Kombinationen von Merkmalen.