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Dem Datenschutz liegen das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ bzw. auf „Schutz der (eine Person) betreffenden personenbezogenen Daten“ (Art. 8 Abs. 1 der Grundrechtecharta der EU) zugrunde.

Datenschutz bedeutet nicht bloß „Schutz von Daten“! 
Die DSGVO spricht vielmehr vom „Schutz  personenbezogener Daten“, sie sichert also die Grundrechte und Grundfreiheiten der natürlichen Person, die hinter diesen Daten steht.

Jede Person hat das Recht, über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten selbst zu bestimmen.

Dieses Grundrecht wurde 1983 im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts festgelegt.

Einschränkungen sind nur unter ganz bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Datenschutz bedeutet mehr als Datensicherheit

Die DSGVO schützt nicht die Daten an sich, sondern die Menschen hinter den Daten.
➤ Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 8 Abs. 1 EU-Grundrechtecharta)

Merksatz

💡 Datenschutz = Schutz der Person, nicht nur Schutz der Datei.