Begriffsbestimmungen
Was verstehen wir unter „Datenschutz“?
Vereinfacht lässt sich Datenschutz als „Schutz der Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten“ definieren.
Er umfasst unter anderem die folgenden Aspekte, die eng miteinander zusammenhängen:
– Grundlegendes Recht: Schutz vor Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch den Umgang mit personenbezogenen Daten
– Schutz vor Verletzung der Privatsphäre
– Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung
– Entscheidungshoheit der Zugänglichkeit persönlicher Daten