ℹ️ Grundprinzipien
Die 7 Prinzipien bilden die Grundlage allen Datenschutzes.
Transparenz
Betroffene müssen einsehen können, welche ihrer personenbezogenen Daten wo, wie lange und zu welchem Zweck gespeichert werden. Was mit ihren Daten geschieht, muss für Betroffene nachvollziehbar und verständlich sein.
Zweckbindung
Die Erhebung personenbezogener Daten muss für die Behandlung, die Pflege oder den Aufenthalt notwendig sein – die Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet oder weitergegeben werden, es sei denn, der Betroffene stimmt einem anderen Verwendungszweck zu, z. B. zur Forschung.
Datenminimierung
Bei der Erhebung personenbezogener Daten gilt der Grundsatz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Speziell im medizinischen Bereich können auch Kleinigkeiten relevant sein, weshalb immer abzuwägen ist, ob man eine Information benötigt oder nicht.
Speicherbegrenzung
Sobald personenbezogene Daten von Patienten nicht mehr benötigt werden, müssen sie aus dem jeweiligen Speichersystem gelöscht werden. Hierbei sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im Gesundheitswesen zu beachten.
Rechenschaftspflicht
Für die konkrete Umsetzung von Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen ist in der Regel die Geschäftsführung verantwortlich. Diese hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass alle Datenschutzvorschriften eingehalten wurden.
Richtigkeit
Die sachliche Richtigkeit und Aktualität der personenbezogenen Daten von Betroffenen muss gewährleistet sein. Falsche Daten müssen schnellstmöglich berichtigt oder gelöscht werden.
Integrität & Vertraulichkeit
Unberechtigte Dritte dürfen keinen Zugriff auf personenbezogene Daten von Patienten und Bewohnern haben – das gilt auch für eine Weitergabe an Angehörige.
💡 Merksatz:
Die 7 Prinzipien bilden die Grundlage allen Datenschutzes