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Gerade im Gesundheitswesen ist es wichtig, dass jeder Einzelne den Schutz der besonders
schützenswerten Patientendaten sicherstellt – aber gerade hier kann das auch besonders schwierig sein.

 

Beispiele:
Telefonische Auskunft über Patienten
Gespräche im Mehrbettzimmer
Anfragen von Angehörigen
Offene Dokumente auf dem Flur oder im Dienstzimmer
Unsichere Passwörter im Patienten-System
und viele mehr …

REGELN

KEINE UNBEFUGTEN MITHÖREN LASSEN

Grundsätzlich gilt: Vergewissern Sie sich bei allen vertraulichen Gesprächen, dass Sie sich außerhalb der Hörweite von Unbefugten befinden. 

Bei Gesprächen über Patienten in einer „ungeschützten“ Umgebung (z. B. in der Cafeteria oder beim Einkaufen) besteht grundsätzlich die Gefahr einer unbefugten Offenbarung gegenüber unberechtigten Dritten. Achten Sie in einem solchen Fall unbedingt darauf, dass die betroffenen Personen nicht durch das Gesagte identifiziert werden können!

Vor allem bei neuen Patienten gilt: Überprüfen Sie bei Patientengesprächen die Identität Ihres
Gegenübers! So gehen Sie einerseits sicher, dass sensible Informationen nicht fälschlicherweise beim falschen Empfänger landen und verhindern zum anderen, dass Sie keine falsch zugeordnete Dokumentation vornehmen.

Lassen Sie Patientendokumente niemals unbeaufsichtigt. Nehmen Sie sie mit
ins Zimmer oder legen Sie sie in einem geschützten Bereich ab.
Schützen Sie bei der Nutzung von Tablets, Laptops oder Ähnlichem den Monitor vor unbefugtem
Einblick.

Telefonische Auskünfte dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen geben werden, um
den Datenschutz nicht zu gefährden. Die Identität des Anrufers darf nicht ungeprüft bleiben – möglicherweise gibt sich dieser nur als Angehöriger aus und gelangt so in den unbefugten Besitz sensibler Daten. 
Doch auch wenn sich die Identität des Anrufers bestätigen lässt, bedeutet das noch nicht, dass der Patient mit einer Informationsweitergabe einverstanden ist. Auskunft dürfen Sie nur dann geben, wenn eine Vollmacht oder die Einwilligung des Patienten vorliegt. Telefonat immer außerhalb der Hörweite Dritter führen und Lautsprecher nur nach Absprache mit dem Gesprächspartner einschalten.